Wie RTR und WKO meinen YouTube-Kanal zerstörten

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Seit 2019 in Österreich YouTuber werden? Die schlechteste Idee überhaupt. Ganz davon abgesehen, dass es sowieso fast unmöglich ist, damit noch bekannt zu werden (selbst bei guten Inhalten), man verdient auch durch AdSense so gut wie nichts mehr.

Zusätzlich werfen dir staatliche Institutionen, die scheinbar glauben, sie verpassen etwas vom großen Geld, nur Stolpersteine in den Weg.

Ich erkläre es dir gerne anhand dessen, was mir gerade passiert.

Wichtig zu wissen ist noch: Was ist die RTR?

Die RTR reguliert in Österreich Fernsehen, Rundfunk und noch einige andere Sachen.

Was ist die WKO?

Die WKO ist die Wirtschaftskammer Österreichs, bei der man sein Gewerbe (also wenn man Geld verdienen will) melden muss. Man bezahlt daraufhin einen Beitrag, je nachdem in was für einer Gruppe man in der WKO Mitglied wurde. ZUSÄTZLICH zahlt man natürlich noch seine Sozialversicherung.

Willst du selbstständig werden, kommen also schnell einige Kosten auf dich zu.

Wie es begann

Ich war letztes Jahr unter den YouTubern, die eine Mail von der RTR bekamen, in der dazu aufgefordert wurde, seinen YouTube-Kanal bei ihnen anzuzeigen, falls er “fernsehähnlich” sein könnte. In diesem Schreiben wurde auch sehr klar darauf hingewiesen, dass Strafen in Höhe mehrer Tausend € anfallen können, sollte man dem nicht nachkommen.

Eingeschüchtert davon habe ich meinen Kanal natürlich gemeldet. Er würde ja erst einmal überprüft werden und ich war mir recht sicher, nicht aufgenommen zu werden.

Mein kleiner YouTube-Kanal

Ich habe meinen Kanal seit Jahren, noch immer unter 500 Abonnenten und lade völlig unregelmäßig Videos zu irgendwelchen Themen hoch, die ich gerade lustig oder interessant finde.

Unter manchen der Videos sind Affiliate-Links, aber ich glaube, ich habe darüber noch keinen einzigen Cent eingenommen. (Das kann ich auch genau überprüfen, im “schlimmsten” Fall wären es aber höchstens ein paar Euro.)

Ja, meine Videos werden im Schnitt wahrscheinlich nur 100 Mal angeklickt, das ist NICHTS. (Es gibt ein, zwei Ausnahmen, die besser gingen, aber nur eines hat überhaupt jemals 10.000 Klicks erreicht.)

AdSense kann man überhaupt nicht schalten, wenn man nicht mindestens 1000 Abonnenten hat und deine Videos innerhalb eines Jahres nicht 4000 Stunden Watchtime haben! (Was crazy viel ist.)

Die RTR scheint das nicht zu wissen, beziehungsweise ist es ist scheinbar egal.

Ich bin doch fernsehähnlich

Überraschung, nach fast einem Jahr, in dem ich nun nichts von der RTR gehört habe, bin ich plötzlich “aufgenommen” und stehe nun in einer Liste mit Fernsehsendern, Verlagen und ein paar wenigen, tatsächlich großen, YouTubern.

Ich habe seither kein einziges Video mehr veröffentlicht, mir ist völlig die Lust vergangen.

Das Ganze ist so extrem unausgereift, es ist lächerlich. Theoretisch müsste ich mich an Regeln halten wie:

(Folgender Absatz ist 1:1 aus einem Infoschreiben der RTR übernommen)


 Anzeigepflicht (vgl. Punkt 3)
 Aufzeichnungspflicht (vgl. Punkt 4.1)
 Kennzeichnungspflicht (vgl. Punkt 4.2)
 Aktualisierungspflicht (vgl. Punkt 4.3)
 Allgemeine Anforderungen an audiovisuelle Mediendienste (vgl. Punkt 4.4)
 Kommerzielle Kommunikation (Werbung und Sonderwerbeformen)5
o Allgemeine Anforderungen (§ 31 AMD-G):
 Erkennbarkeit
 Verbot der Schleichwerbung
 Einhaltung „ethischer“ Grundsätze
o Besondere Anforderungen (§§ 32-38 AMD-G):
 Vorschriften zum Sponsoring
 Vorschriften zur Produktplatzierung
 Qualitative Anforderungen (Tabak- und Arzneimittelwerbeverbot, besondere Anforderungen an Alkoholwerbung
und Schutz von Minderjährigen)
 Besondere Anforderungen an audiovisuelle Mediendienste
o Schutz von Minderjährigen (vgl. Punkt 4.5)
o Förderung europäischer Werke (§ 40 AMD-G) 6
 u.U. Leistung des Finanzierungsbeitrages

Nur als Beispiel hier zwei der oben angeführten Punkte:

4.1 Aufzeichnungspflicht
Der Anbieter von Abrufdiensten muss sicherstellen, dass er alle Bestandteile seines Abrufdienstes so aufzeichnet, dass eine vollständige und originalgetreue Wiedergabe möglich ist (§ 29 Abs. 1 AMD-G)7.
Diese Aufzeichnungen sind mindestens zehn Wochen lang aufzubewahren. Die KommAustria kann den Anbieter von Abrufdiensten auffordern, diese
Aufzeichnungen vorzulegen.

Oder:

4.6 Förderung europäischer Werke
Gemäß § 40 Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) haben Anbieter von Abrufdiensten der KommAustria binnen der von ihr gesetzten Frist über die Erfüllung des § 40 Abs. 1 AMD-G im vorangegangenen Jahr schriftlich zu berichten. Gemäß § 40 Abs. 1 AMD-G haben Mediendiensteanbieter von Abrufdiensten in der Präsentation ihrer Programmkataloge europäische Werke dadurch zu fördern, dass diese angemessen herausgestellt oder gekennzeichnet werden.
Näheres zur Förderung europäischer Werke enthält § 40 AMD-G sowie die Website der RTR-GmbH8.

Das sind nur zwei kurze Punkte, die zeigen, wie absurd diese Herangehensweise der KommAustria ist.

(Mir ist wichtig zu sagen, dass eine Regulation durchaus gut und wichtig sein kann. Beispielsweise dass keine Schleichwerbung stattfindet etc. Aber das geht einfach nicht auf diese Art und Weise.)

Kurz zusammengefasst: Ich, mit nicht mal 500 Abonnenten, muss all meine Videos irgendwo sicher für mindestens 10 Wochen aufbewahren. Dazu zählt jeder VLOG, jedes kleine Ding. Ich müsste mir dafür erstmal Speicherplatz extra kaufen. Von was für einem Geld? Warum muss ich 100€ für eine Festplatte ausgeben, um dieser Regeln nachzukommen, wenn ich nie etwas durch den Kanal verdient habe?

Naja, laut RTR (und WKO) bin ich ja ein Telekommunikationsunternehmen, also werde ich damit wohl etwas verdienen. (Falsch.)

Ich muss außerdem europäische Werke fördern und hervorstellen. Dass so eine Regel 1:1 auf YouTuber umgelegt wird, macht einfach null Sinn.

Außerdem muss ich der RTR jedes Jahr Meldung über meinen Kanal erstatten, was sich geändert hat, ob sich etwas geändert hat etc.

Die Regeln sind natürlich noch mehr und umfangreicher, aber als kleiner Überblick soll das genügen.

Ich bin jetzt ein Fernsehsender, juchuu!

Es wird außerdem noch besser. Gerade erst heute hereingeschneit bei mir ist ein Brief der WKO, die von mir ohne Kommentar oder Info 400€ Kammerumlage für das Führen eines Telekommunikationsbetriebs verlangt. 😀 Ich kann an dieser Stelle wirklich nur mehr lachen.

Ich HABE natürlich ein Unternehmen gemeldet (ich arbeite ja selbstständig als Blogger), mit dem ich Werbung und Werbeplätze verkaufen/führen/machen kann. Ich darf also im Rahmen meines Unternehmens zum Beispiel Werbevideos auf YouTube machen, das ist völlig legitim.

Weil die RTR mich jetzt aber bei sich aufgenommen hat (und das automatisch, ohne mein Wissen, ohne mich zu informieren, der WKO einfach so meldet), wurde für mich noch ein Unternehmen angemeldet. Wieso? Keine Ahnung. Ich verdiene nicht per se etwas durch das Drehen von Videos.

Höchstens kann ich ein Werbevideo für einen Kunden drehen und auf YouTube hochstellen. Dafür könnte ich bezahlt werden, was aber alles in meinem Gewerbe geregelt ist. (Und bei einer Reichweite von nicht mal 500 Abonnenten interessiert das auch fast keinen Kunden.)

Diese neue Kammerumlage beträgt nun 400€, die ich sofort (spätestens innerhalb eines Monats) zahlen muss. Einfach so.

Das Ende?

Ich sage an dieser Stelle: Danke für NICHTS, RTR, WKO, KommAustria. Ich habe meinen Kanal schon längst still gelegt (alle Videos entfernt) und werde für dort auch keine Videos mehr drehen, bis sich etwas an der gesetzlichen Lage in Österreich ändert, oder an meiner persönlichen.

Ich kann der RTR nur empfehlen, sich an Deutschland zu orientieren. Die Landesmedienanstalten dort bedrohen keine Existenzen von Selbstständigen, die gerade versuchen, sich etwas aufzubauen. Erst unter gewissen Voraussetzungen und ab einer gewissen Größe wird ein YouTube-Kanal dort überhaupt als “fernsehähnlich” gesehen.

Und (was ich ebenfalls schon einmal erwähnt habe) falls ihr Hilfe braucht, RTR, ich bin wirklich gerne bereit, mit Ratschlägen zur Seite zu stehen. Es kann doch nicht euer Ziel sein, YouTube in Österreich zu zensieren (diese Wirkung hat eure Aktion nämlich gerade, ihr haltet mich davon ab, Videos zu veröffentlichen, weil ich mir das unter euren Regeln nicht leisten kann).

Was habt ihr davon, kleine Selbstständige so sehr zu stressen? Ich verdiene nichts an dem Kanal, es sind Videos, die mir Spaß gemacht haben. Sollte ich JEMALS Geld mit meinem Kanal verdienen, wäre ich sofort freiwillig Mitglied. Aber ich glaube, ihr könnt euch gar nicht vorstellen, dass sich jemand nicht einfach mal so 400€ für buchstäblich NICHTS leisten kann.

Beginne keinen YouTube-Kanal in Österreich

Und noch einmal an dich, liebe Leserin, lieber Leser: Bitte beginn keinen YouTube-Kanal in Österreich momentan. Die bürokratischen Hürden lohnen sich nicht. Es kommen nur Stress und unzählige Zahlungen auf dich zu. In Deutschland geht es den Leuten momentan ein wenig besser, aber hierzulande hat die RTR YouTube fast schon zensiert, indem sie selbst Hobbyfilmer als Telekommunikationsunternehmen sieht und sie somit zwingt, Kammerumlage und Versicherung zu zahlen und sich an unzählige unpassende Regeln zu halten.

Dieselben Dinge werde ich die RTR und WKO übrigens auch noch einmal direkt fragen und das Update hier hinzufügen.

 

Update 1 (3.12. Mittags):

In einem Telefonat mit der RTR teilte mir der (freundliche) Mitarbeiter mit, dass es völlig egal ist, wie viele Abonnenten man hat und dass sie sich nur an das Gesetz halten (was mir klar ist, ich kritisiere hier auch das Gesetz und dessen Ausübung). Sie würden auch nicht entscheiden, ob ich nun ein neues Gewerbe brauche, leiten die Informationen aber an die WKO weiter. Die hat dann angeblich entschieden, mir ein neues Gewerbe anzumelden. Für einen YouTube-Kanal, auf dem es seit Monaten keine neuen Videos gibt, der keinen Cent einspielt, und der schon längst stillgelegt ist. Ich verstehe es wirklich nicht.

Als nächstes rufe ich also bei der WKO an …

Update 2 (3.12. Abends):

Nach einem langen Telefonat mit der WKO, das großteils sehr freundlich und hilfsbereit verlaufen ist (bis auf eine unglaublich unfreundliche Frau in der Umlagenabteilung, aber wo es um Geld geht, ist man schneller mal unfreundlich, nehme ich an), zeichnet sich ein komplett anderes Bild.

Die WKO meint, durch die automatisierte Meldung durch die RTR, würde das Gewerbe bei ihr ebenfalls einfach automatisch angemeldet. Sie könne hier ÜBERHAUPT NICHTS tun, ich muss meinen Kanal bei der RTR löschen lassen. Für diese Aussage habe ich fast eine Stunde lang telefoniert und musste mit einer Frau streiten. Nice.

Was ich hier vor allem kritisiere: Warum werde ich in keiner Weise benachrichtigt, wenn für mich einfach ein neues Gewerbe angemeldet wird? Das neue Gewerbe wegen der RTR besteht seit mehreren Monaten. Ich habe nur durch die Rechnung der WKO davon erfahren.

Update 2.1 (3.12. Abends):

Über Twitter hat sich bei mir der Vorsitzende meiner “neuen” Sparte in der WKO sehr nett gemeldet und Hilfe angeboten. Man könnte beispielsweise die Kammerumlage (irgendwie, teilweise? Keine Ahnung) erlassen. Ich bin gespannt und freue mich immer über Hilfe.

Was meine Updates allerdings erneut beweisen: Macht euch bitte einfach keinen YouTube-Kanal.

Update 3 (4.12.2019):

Bei einem erneuten Anruf bei der RTR (die tatsächlich nicht wusste, dass auf ihre Meldung bei der WKO dort eine automatische Gewerbeanmeldung erfolgt (und 400€ Kammerumlage)) wird klar, dass sich niemand wirklich auskennt. Und noch klarer, dass es jeden Hobbyfilmer betreffen kann. Mir wird nicht entgegengekommen, sondern empfohlen, am besten meinen Kanal zu löschen, das sei der “schnellste Weg“.

Ist das nicht irre? Ende 2019 wird dir in Österreich von offizieller Stelle empfohlen, deinen Hobby-YouTube-Kanal zu löschen, wenn du dir die Zahlungen, die verschiedene Behörden einfach so, in meinen Augen willkürlich, verlangen, nicht leisten kannst.

Am absurdesten ist, dass die RTR nicht einmal selbst weiß, wie das System funktioniert, das sie anwendet.

Ich könne beantragen, dass mein Kanal noch einmal überprüft wird, allerdings dauere das “erfahrungsgemäß” sehr lange, und ich muss ja die Kammerumlage innerhalb eines Monats bezahlen.

Update 3.1 (4.12.):

Ich habe nun noch ein sehr nettes Telefonat mit jemandem bei der RTR geführt, der sich tatsächlich mit den Fällen beschäftigt und gut auskennt. Man würde sich meinen Kanal noch einmal ansehen. In der Zwischenzeit muss ich bei der WKO darum bitten, die Kammerumlage noch nicht zahlen zu müssen, bis ich ein Ergebnis bekomme.

Update 4 (Anfang 2020)

Ich habe nie wieder etwas von der RTR gehört. Weder auf die Details meinen letzten Anruf betreffend (dass man meinen Kanal noch mal überprüfen wollte), noch auf ein sehr langes Beschwerdeschreiben, das schon viele Monate her ist, und laut einem meiner Anrufe dort auch angekommen ist.

Einziger Lichtblick: Die WKO hat sehr nett und verständnisvoll reagiert und mir meine Kammerumlage erlassen, ich muss die 400€ also erst einmal nicht zahlen.

Update 5 (Anfang 2020)

Ich habe mein Telekommunikationsunternehmen bei der RTR abgemeldet. Vorher musste ich noch meinen Jahresbericht ausfüllen (also, was sich im Jahr 2020 ändern wird) und dann in einem anderen Bericht angeben, wie viel ich mit dem Dienst verdient habe (0€).

Jetzt hoffe ich, dass dadurch mein 2. Gewerbe (das ich nie angemeldet habe, von dem ich nie wusste) bei der WKO ebenso automatisch, wie es angemeldet wurde, auch wieder abgemeldet wird. Glaube ich leider nicht, aber man kann ja noch hoffen.